ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN UND VERBRAUCHERINFORMATIONEN

 

1. VERTRAGSPARTNER, RECHTSSTELLUNG DES VERMITTLERS, WESENTLICHE EIGENSCHAFTEN DER DIENSTLEISTUNGEN

1.1. Ihr Vertragspartner für die Vermietung ist Ferienwohnung Benvenuto , Edelgard Benvenuto,Herzog-Wilhelm Str.104, 38667 Bad Harzburg,E-Mail:fewo-benvenuto@gmx.de

1.2. Die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Unterkünfte entnehmen Sie bitte der Objektbeschreibung. Die optionalen Zusatzleistungen sind im Buchungsprozess näher beschrieben.

 
2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

2.1. Der Vertrag kommt bei Verwendung wie folgt zustande:

2.1.1. Sie schicken uns eine Buchungsanfrage per E-Mail mit folgenden Angaben: Die Ferienwohnung, die Sie anmieten möchten, den Reisezeitraum und die Anzahl der Gäste .   

2.1.2. Ein Vertrag kommt ausschließlich und erst dann zu Stande, wenn wir binnen einer Frist von einem Werktag (Montag bis Freitag) ab Eingang Ihrer Anfrage Ihre Buchung schriftlich oder in Textform (in der Regel per E-Mail) annehmen („Buchungsbestätigung“) und Sie die in der Buchungsbestätigung genannten Anzahlung innerhalb der dort angegebenen Frist geleistet haben. Für die Wahrung der Frist gilt der Tag des Zahlungseingangs auf unserem Konto.

2.2. Zahlungen von Ihnen werden erst fällig und werden von uns nur verlangt, nachdem wir Ihre Buchung angenommen haben, d.h. wir Ihnen die Buchungsbestätigung zugesandt haben.

2.3. Der Vertrag über die Unterkunft kommt unmittelbar zwischen Ihnen als Mieter und mir als Vermieter der von Ihnen gewählten Unterkunft zustande.

2.4. Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie müssen deshalb sicherstellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch funktioniert und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

2.5. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

 
3. MIETE

3.1.Die Miete beinhaltet die Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Heizung sowie Fernsehgerät und Kaffeemaschine. Die Endreinigung und die Kurabgabe sind nicht in der Miete enthalten und zusätzlich zu entrichten.

3.2. Sofern die Zahlungen der Miete und der Nebenkosten nicht innerhalb der im Mietvertrag genannten Fristen erfolgen, ist der Vermieter nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens einer Woche, bei kurzfristiger Buchung weniger als eine Woche vor Mietbeginn am letzten Tag vor dem Mietbeginn berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall wird der Mieter gemäß Ziffer 12 der Mietbedingungen (Stornierungsregelung) schadenersatzpflichtig.

 
4. KAUTION

Für einige Unterkünfte ist eine in der Regel in der Objektbeschreibung ausgewiesene Kaution zu leisten. Die Kaution kann am Anreisetag per Barzahlung oder vor Anreise geleistet werden (Zahlungseingang spätestens ein Tag vor Anreise). Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich durch Überweisung innerhalb von 21 Tagen nach der Abreise, sofern das Mietobjekt ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Während der Mietzeit entstandene Schäden sowie etwaige Kosten für die Küchenreinigung werden mit dem hinterlegten Kautionsbetrag verrechnet.

 

5. MIETGEGENSTAND

5.1. Dem Mieter wird die angemietete Unterkunft und darin vorhandene technische Einrichtungen sowie Mobiliar, Küchen- und Essgeschirr usw. während der Mietzeit zur Benutzung überlassen. Diese bilden den Mietgegenstand.

5.2. Ist der Mietgegenstand aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten haben, während der vereinbarten Mietzeit nicht verfügbar (z.B. Wasserschäden, Brandschäden, Heizungsausfall, Sturm- und Hochwasserschäden, Beschädigungen, die der Vermittler nicht vorhersehen konnte und welche nicht kurzfristig behoben werden können), ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine andere gleichwertige Wohnung zuzuweisen, soweit eine Verfügbar.

 
6. ANREISE, ABREISE

6.1. Die Übernahme der Unterkunft ist am Anreisetag, soweit nicht anders vereinbart, ab 15:00 Uhr möglich. 

6.2. Bei Anreisen werden die Schlüssel zum Mietobjekt in einer von außen zugänglichen und mit einem Code versehenen Schlüsselbox für den Mieter hinterlegt. Den Standort der Schlüsselbox und den Code teilen wir Ihnen per E-Mail mit.

6.3. Der Mietgegenstand ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen. Sollten infolge der verspäteten Räumung Mehrkosten oder Schäden z.B. infolge einer Verzögerung der Übernahme durch den nächsten Mieter entstehen, gehen diese zu Lasten des Mieters und sind von diesem zu ersetzen.

 
7. HAFTUNG DES MIETERS, ERSATZ VON KOSTEN FÜR SERVICE-/HAUSMEISTEREINSÄTZEN

7.1. Das Inventar ist vom Mieter pfleglich zu behandeln. Während der Mietdauer hat der Mieter für eine laufende Reinigung der Unterkunft zu sorgen. Sämtliche vom Mieter, dessen Mitreisenden, von Gästen des Mieters oder anderen Personen, die sich auf Veranlassung des Mieters in dem Mietgegenstand aufhalten, schuldhaft herbeigeführte Schäden sind von ihm zu ersetzen. Der Beweis, dass ihn oder ihn begleitende Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem Mieter.

7.2. Die maximale Personenzahl, mit der die Unterkunft belegt werden darf (hierzu zählen auch Babys und Kleinkinder) ist im Vertrag genannt und darf nicht überschritten werden. Der  Vermieter behält sich die Ausübung ihres Hausrechts gegenüber unberechtigten Personen, insbesondere gegenüber Dritten, die nicht in der Buchung angegeben wurden, vor.

7.3. Für den Fall, dass der Mieter durch die Anzeige von mutmaßlichen Mängeln der Unterkunft einen Serviceeinsatz / Hausmeistereinsatz beauftragten Dritten auslöst, sich dann aber herausstellt, dass ohne weiteres erkennbar tatsächlich kein Mangel vorliegt (z.B. vermeidbare Bedienungsfehler des Mieters), sind wir berechtigt, dem Mieter für solche Service- / Hausmeistereinsätze eine Pauschale in Höhe von 50,00 € in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt für die Türöffnung zur Unterkunft bei Schlüsselverlust oder Bedienfehlern der Schlüsselbox bei Anreise. Sind die tatsächlichen Kosten bei einer Drittbeauftragung höher als die Pauschale, sind wir berechtigt, diese bei Verschulden des Mieters als Schadenersatz geltend zu machen.

 
8. RÜCKGABE DES MIETGEGENSTANDS

Bei Ende der Mietzeit ist die Unterkunft besenrein in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Bei Zuwiderhandlungen muss der Mieter für die zusätzlichen Kosten der Reinigung aufkommen.

 
9. MÄNGEL DER UNTERKUNFT

9.1. Sollte es bei Einzug wider Erwarten bezüglich der Sauberkeit Beanstandungen geben, so sind diese vom Mieter umgehend dem Vermieter mitzuteilen und die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

9.2. Mängel der Unterkunft, des Mobiliars, der technischen Ausstattung etc. sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

9.3. Ein lediglich vorübergehender Ausfall von technischen Geräten oder der öffentlichen Ver- und Entsorgung außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters berechtigen nicht zu einer Mietminderung.

 
10. HAFTUNG DES VERMIETERS 

10.1. Der Vermieter haftet für alle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit sie nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betrifft. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen oder für die Durchführung essentiell sind und auf deren Einhaltung der Mieter deshalb vertrauen darf.

10.2. Ansprüche wegen der erbrachten Leistungen oder sonstigen Pflichtverletzungen verjähren in 12 Monaten. Ansprüche wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und solche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleiben von der Verkürzung der Verjährung unberührt.

 
11. TIERHALTUNG

11.1. Haustiere jeglicher Art dürfen vom Mieter nicht in die Unterkunft gebracht werden. 

 

 12. STORNIERUNG/KÜNDIGUNG DES MIETVERTRAGS DURCH DEN MIETER

12.1. Eine Kündigung/Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter muss in Schriftform erfolgen. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn fallen keine Gebühren an. Bei Storno bis zum 4. Tag vor vereinbartem Anreisetag sind 50% des Leistungspreises und bei Storno ab dem 3. Tag vor vereinbartem Anreisetag sind 80% des Leistungspreises zu entrichten.Hier gilt der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter. 

Die Stornierung muss dabei per E-Mail erfolgen. 

12.2. Keine Stornokosten fallen an, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter benennt, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt. 

12.3. Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein nur geringerer Schaden entstanden sei. Eine Verkürzung der Mietdauer wird nicht erstattet. Von dem Mieter zu leistende Stornokosten sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Abrechnung zu zahlen.

12.4. Bei Nichtgefallen der Unterkunft ist der Mieter nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Miete.

12.5. Das Recht des Mieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt unberührt.

12.6. Im Fall von Ziffer 13.1.2. ist der Mieter seinerseits zur Kündigung bzw. Rücktritt berechtigt. Ziffer 13.1.2. gilt dann entsprechend.

 
13. RÜCKTRITT DES VERMIETERS ODER VERMITTLERS

13.1.  Wir sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. vor Mietbeginn zurückzutreten:

13.1.1. Wenn der Mieter den Vermieter, andere Feriengäste in derselben Anlage in einer Weise belästigt, dass dem Vermieter ein Festhalten am Mietvertrag unzumutbar ist. Schadenersatzansprüche gegen den Mieter wegen von diesem zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben vorbehalten. Für den Ersatz von Schäden wegen der entgangenen Vermietung gelten Ziffern 12.1. und 12.2. entsprechend mit der Maßgabe, dass es dem Vermieter vorbehalten bleibt, einen höheren, dem Mieter, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Ersatzansprüche wegen anderer Schäden bleiben unberührt.

13.1.2. Wenn der Mietgegenstand infolge von höherer Gewalt, Krieg, öffentlicher Aufruhr oder anderen von dem Vermieter nicht zu vertretenden Umständen nicht zum vertraglich vorgesehenen Zweck nutzbar ist. Dies gilt insbesondere auch für den Fall von behördlich angeordneten Beherbergungsverbote oder öffentlich-rechtlich angeordneten Hygienemaßnahmen, deren Erfüllung dem Vermieter nicht möglich oder im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand für den Vermieter objektiv unzumutbar ist. In diesem Falle beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Miete. Es entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz, insbesondere auf Ersatz von Anreise- und Hotelkosten.

 
14. VERGESSENE GEGENSTÄNDE

Wenn Sie etwas vergessen haben werden wir Sie unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten in der Regel telefonisch oder per E-Mail informieren. Wenn Sie uns binnen 14 Tagen keine Weisung geben, wie wir mit vergessenen Sachen verfahren sollen, behalten wir uns vor, diese entweder für Sie entgeltlich zu verwahren oder Ihnen an die von Ihnen mitgeteilte Adresse nachzusenden. Für die Nachsendung wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 10,00 € zuzüglich der Portokosten erhoben, Sperrgut nach Aufwand. Im Falle der Verwahrung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € zuzüglich einem monatlichen Verwahrentgelt von mindestens 1,50 €, bei Sperrgut mindestens 10,00 €. Wir dürfen verlangen, dass Sie das Bearbeitungsentgelt und das Nachsendeporto vorauszahlen.

 
15. KEIN WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht.

 
16. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche OnlineStreitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr. Weder der Vermittler noch der Vermieter nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

 
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

17.1. Soweit eine der Vertragsbestimmungen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist, bleibt der Vertrag ansonsten wirksam.

17.2. Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist der Gerichtsstand an unserem Sitz. Wir bleiben berechtigt, Sie auch in einem anderen, für Sie geltenden gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

17.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz beeinträchtigt wird.